AGB's der visàvis Kommunikation AG

 

 

VERTRAGSABSCHLUSS / VERTRAGSBEGINN

Der Vertrag zwischen Kunde und der visàvis AG kommt durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch die visàvis AG zustande. Aufträge werden mündlich, per Telefon, per Fax, Brief und als E-Mail akzeptiert. In jedem Fall gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

VERTRAULICHKEITSERKLÄRUNG

Die visàvis verpflichtet sich:

  •  alle mündlichen, schriftlichen oder auf sonstigem Weg zugänglich gemachten Informationen über den Kunden gegenüber Dritten streng vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten dabei generell alle Informationen über das Unternehmen, die nicht öffentlich bekannt und zugänglich sind.

  • die ihm zugänglich gemachten Informationen ausschliesslich zur Ausübung des Auftrags verwendet

 

OFFERTEN

Offerten haben in der Regel eine Gültigkeit von 30 Tagen nach Ausstellung der Offerte. Änderungen im Produktsortiment, der Dienstleistung, Produktbenennung, Produktumfang und der Produktstrategie unserer Lieferanten bleiben vorbehalten.

 

PREISE

Preisangaben auf Prospekten, Preislisten und unsere Dienstleistungen sind unverbindlich und verstehen sich, wo nicht explizit aufgeführt, immer exklusiv MWST., Rabatte, Skonti, Transport, Installation, Schulung, Support oder sonstige Gebühren. Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann bei Zweifeln an der Bonität des Bestellers jederzeit von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Sollten sich im Laufe der Auftragsabwicklung zusätzliche, von visàvis AG nicht verursachte oder vorhersehbare Kostensteigerungen ergeben, behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor.

 

AKONTO

Bei Projekten mit einem Auftragsvolumen von mehr als CHF 5000 wird bei Auftragsvergabe eine Akontorechnung über 50% des offerierten Betrages fällig.

 

ABRECHNUNG

visàvis bemüht sich eine fristgerechte Umsetzung der Projekte zu gewähren. Der Kunde verpflichtet sich im Gegenzug die nötigen Unterlagen für die Umsetzung des Vorhabens zeitnah, resp. termingerecht auszuliefern und das Projekt nicht unnötig zu Verzögern. Ruht ein Projekt für längere Zeit, ist visàvis berechtigt das Projekt vollumfänglich abzurechnen.

 

VERTRAGSDAUER FÜR WARTUNGS-ABONNEMENTE

Alle Hosting- und Backuplösungen werden per Kalenderjahr abgerechnet. Ein angebrochenes Jahr wird pro Rata in Rechnung gestellt. Nach Ablauf der ersten Abonnementsdauer wird der Vertrag automatisch jeweils um ein Jahr verlängert, sofern nicht mindestens 30 Tage vor Ende des Jahres von einer Partei gekündigt wird.

 

PRODUKTE / DIENSTLEISTUNGEN

Sämtliche Angaben zu den Waren, die der Kunde im Rahmen der Auftragserteilung erhält, sind unverbindlich. Änderungen im Produktsortiment, Produktbenennung, Produktumfang und der Produktstrategie unserer Lieferanten sowie Irrtum bei Beschreibung, Abbildung und Preisangabe bleiben vorbehalten. Alle technischen Angaben beruhen auf Angaben der Hersteller und sind in diesem Rahmen verbindlich.

 

LIEFERUNG / LIEFERFRIST

Abweichungen der gelieferten Waren oder Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie die Leistungen der bestellten Ware erfüllen oder beinhalten. visàvis AG wird stets bemüht sein, die von ihr genannten Lieferfristen, auch beim Auftreten von nicht vorauszusehenden Schwierigkeiten, einzuhalten, jedoch ohne dafür eine rechtliche Gewährleistung zu übernehmen. Dies gilt im Besonderen für Lieferverzögerungen durch unsere Lieferanten, Fällen von höherer Gewalt sowie anderer nicht durch uns verschuldeter Umstände. Als höhere Gewalt gelten unter anderem die gänzlich oder teilweise Stilllegung unserer Dienstleistungen durch Mobilmachung, Krieg, Streik, Katastrophen, Epidemien sowie Kontingentierungen. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt im Übrigen auch voraus, dass der Besteller seine allfälligen Obliegenheiten, wie z.B. die Bekanntgabe von Spezifikationen / Konfigurationen seinerseits fristgerecht erfüllt.

 

Für Lieferverzögerungen können keine Konventionalstrafen oder ähnliches geltend gemacht werden. Kommt der Besteller seinen Pflichten gegenüber visàvis AG nicht nach, so sind wir berechtigt, die Lieferung zu unterbrechen und für unsere Aufwände die aufgelaufenen Kosten in Rechnung zu stellen.

 

ENTWICKLUNG VON WEBSEITEN UND APPLIKATIONEN

Der Kunde erarbeitet und übergibt zur Vorbereitung an eine Programmierung ein Pflichtenheft oder eine detaillierte Beschreibung des Funktionsumfanges, welche an die Software/Website  gestellt wird. Fehlt dieser Beschrieb (bsp. mündliche Vereinbarung) und das Projekt wird im Einvernehmen trotzdem realisiert, so gehen die Mehrkosten für allfällige Weiterentwicklungen resp. Nachbesserungen vollumfänglich zulasten des Kunden.

 

EIGENTUMSVORBEHALT

Alle Rechte an den von uns erbrachten Dienstleistungen liegen bei der visàvis AG und werden ausschliesslich als Lizenz und nur innerhalb unseres Datacenters zur Verfügung gestellt. Die visàvis AG bleibt sowohl zur Eigennutzung als auch zur Weiterentwicklung berechtigt. Dies gilt insbesondere auch für Software, dessen Entwicklung vom Besteller in Auftrag gegeben wurde. Die textlichen, grafischen und inhaltlichen Werke der visàvis AG werden nicht automatisch an den Kunden abgetreten. Die Kreativrechte an Internet-Auftritten (Webseiten, Apps, Favicon, Domain Hosting – Server, reservierte Domains usw.) liegen auch nach Abrechnung und erfolgter und vollständigen Bezahlung bei der visàvis AG. Dasselbe gilt für die technischen Rechte, die ebenso bei der visàvis AG bleiben.

 

GARANTIE UND HAFTUNG

Bei Mängeln der Kaufsache hat die «visàvis AG» die Wahl, die fehlerhafte Kaufsache selbst nachzubessern, selbst Ersatz zu liefern oder den Hersteller aufzubieten. Das Nachbesserungsrecht umfasst die Wiederherstellung des Zustandes, den die Kaufsache bei der ursprünglichen Auslieferung durch den Hersteller besass. Sämtliche Leistungen, die über diese Wiederherstellung des Auslieferungszustandes hinausgehen, sind kostenpflichtig, so beispielsweise eine erneute Installationen.

 

Grundsätzlich geben wir Herstellergarantien in vollem Umfang an unsere Kunden weiter. Die Garantie erstreckt sich auf alle innerhalb der vereinbarten Garantiefrist auftretenden Mängel, sofern diese nachweisbar ihre Ursache in schlechtem Material oder fehlerhafter Fabrikation haben. Jede weitere Gewährleistung, insbesondere die Haftung für Kosten der Demontage oder Neumontage sowie für irgendwelche Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferte Ware selbst, deren Gebrauch oder deren Mängel entstehen, wird abgelehnt.

 

Erweiterungen, Reparaturen oder Instandstellungsarbeiten durch Dritte für von uns gelieferte Hard-/ Software, die ohne unsere schriftliche Zustimmung erfolgen, die Nichteinhaltung der Transport-, Installations- und Betriebsbedingungen sowie die Nichteinhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen heben unsere Gewährleistungspflicht auf. Ansprüche des Kunden lehnen wir in diesen Fällen vollumfänglich ab. Für Garantiearbeiten am Domizil des Kunden werden, falls nicht in den Garantieleistungen des Herstellers anders vereinbart, die Spesen separat in Rechnung gestellt. Generell besteht kein Anspruch auf Ersatzgeräte.

 

HAFTUNG

Die visàvis AG haftet nur begrenzt für Schäden und Ausfälle, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der visàvis AG entstanden sind. Die grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind durch den Ansprecher, der daraus eine Forderung ableiten möchte, nachzuweisen. Soweit gesetzlich zulässig lehnt die visàvis AG jegliche Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ab. Dies gilt auch für Schäden welche bei Installationen, der Störungsbehebung, der Wartung, der Einführung neuer Technologien oder ähnlichen Zwecken entstehen. Der Kunde ist für die regelmässige Datensicherung zuständig. Unterlässt der Kunde diese Sicherung, ist ausschliesslich dieser für allfällige Datenverluste verantwortlich.

 

Die visàvis AG übernimmt keine Verantwortung für Schäden (einschliesslich Viren), die dem Kunden durch Missbrauch der Verbindung von Dritten zugefügt werden. Ebenso liegt die Verantwortung für die Richtigkeit von Informationen und Drittleistungen wie auch die entsprechenden Anspruchsrechte Dritter ausschliesslich beim jeweiligen Anbieter. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software für die vom Kunden vorgesehene Aufgabe geeignet ist. Die visàvis AG ist berechtigt, sämtliche Dienstleistungen (Bsp. Hosting) ohne Vorankündigung frist- und entschädigungslos einzustellen und den Abonnementsvertrag zu kündigen, sobald Zweifel an der rechts- oder vertragskonformen Nutzung ihrer Dienstleistungen aufkommen (z.B. bei Zahlungsverzug, widerrechtlicher oder unsittlicher Benutzung oder nicht autorisierter Vermittlung von Dienstleistungen an Dritte.)

 

SUPPORT / SERVICE

Soweit kein dauerhafter Supportvertrag vereinbart ist hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit der Supportleistungen. Der Besteller sollte vor dem Beginn der Supportsitzung eine Datensicherung vornehmen, da aufgrund der Wartungsarbeiten mit einem Datenverlust gerechnet werden kann. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass dem Besteller durch den Support tatsächlich geholfen werden kann. Die Gebühren sind gemäss unserer Stundentarife in jedem Fall zu zahlen. Serviceleistungen ausserhalb der Geschäftszeiten Montag – Freitag (07.30 – 12.00 und 13.30 – 17.30) werden mit einem Zuschlag von 50% verrechnet. Bei Sonn- und Feiertagen ergibt sich ein Zuschlag von 100%.

 

FILMPRODUKTION / FOTOPRODUKKTIONEN

Das Eigentum an allen während einer Produktion entstandenem Rohmaterial, wie auch schriftliche Konzepte und Drehbücher verbleibt bei der visàvis AG.

 

Der Rechtserwerb durch den Auftraggeber umfasst, soweit nichts anderes vereinbart ist, das Recht, den Film uneingeschränkt zu nutzen. Der Film bleibt sofern nichts anderes vereinbart wurde, Eigentum der visàvis AG. Es dürfen Kopien des Films für eigene Zwecke hergestellt werden, sofern keine Rechte von Dritten verletzt werden.

 

Nach Bezahlung der vereinbarten Herstellungskosten erhält der Auftraggeber obgenannte Nutzungsrechte.

 

Sollten die vereinbarten Herstellungskosten durch zusätzliche Wünsche oder Mehraufwand überschritten werden wird visàvis AG frühzeitig darauf hinweisen.

 

ABTRETUNG

Der Kunde ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung berechtigt, die Rechte aus Verträgen abzutreten.


 

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Klausel aus vorliegendem Vertrag gegen geltendes Recht verstossen, so bleibt der davon nicht betroffene Teil des Vertrages in Kraft.

 

DATUM, ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

März 2023, Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Baden AG.
Es gilt schweizerisches Recht.